Qualifikationen erwerben

Innerhalb des Arbeiter-Samariter-Bundes haben unsere Mitglieder die Möglichkeit, sich mittels Fortbildungen und Kursen weiterzubilden. Die daraus entstehenden Qualifikationen nutzen in erster Linie der persönlichen Weiterentwicklung der einzelnen Personen, sie sind jedoch auch essentiell um spezifisches Fachwissen innerhalb des ASB anwenden zu können.

Innerhalb des Wasserrettungsdienstes (WRD) legen wir besonderes Augenmerk auf folgende Qualifikationen:

Deutsches Rettungsschwimmabzeichen (DRSA)

Jeder Samariter, der auf einer ASB-Wasserrettungsstation seinen Dienst verrichten will, muss eine Rettungsschwimmer-Ausbildung absolvieren. Diese erfolgt in der Schwimmhalle und wird durch unsere Trainer (Leonie und Clemens) begleitet. In der Schwimmhalle werden theoretische und  praktische Kenntnisse der Selbst- und Fremdrettung vermittelt. Es erfolgt eine Prüfung der Kenntnisse und Fertigkeiten zur Vergabe des DRSA (= Rettungsschwimmerausweis).

Nachfolgend sind die Voraussetzungen für die Rettungsschwimmerausbildung sowie die Prüfkriterien zum Erwerb des DRSA aufgeschlüsselt:

DRSA Bronze

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft im ASB
  • Mindestalter 12 Jahre

Prüfkriterien

Praktische Prüfung

  • 200 m Schwimmen in höchstens 10 Minuten, davon 100m in Bauchlage und 100m in Rückenlage mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit
  • 100m Schwimmen in Kleidung in höchstens 4 Minuten, anschließend im Wasser entkleiden
  • 3 verschiedene Sprünge aus etwa 1 m Höhe (z.B. Abrenner, Paketsprung, Schrittsprung, Startsprung, Fußsprung, Kopfsprung)
  • 15m Streckentauchen
  • zweimal Tieftauchen von der Wasseroberfläche, einmal kopfwärts und einmal fußwärts, innerhalb von 3 Minuten mit zweimaligem Heraufholen eines 5-kg-Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes (Wassertiefe zwischen 2 und 3m)
  • 50m Transportschwimmen: Schieben oder Ziehen
  • Fertigkeiten zur Vermeidung von Umklammerungen sowie zur Befreiung aus Halsumklammerung von hinten und Halswürgegriff von hinten
  • 50m Schleppen mit Kopf- oder Achselgriff und dem Standard-Fesselschleppgriff
  • Kombinierte Übung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist:
    • 20m Anschwimmen in Bauchlage, hierbei etwa auf halber Strecke Abtauchen auf 2 bis 3m Wassertiefe und Heraufholen eines 5-kg-Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen und das Anschwimmen fortsetzen
    • 20m Schleppen eines Partners
  • Demonstration des Anlandbringens
  • Vorführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)

Theoretische Prüfung

Die theoretische Prüfung umfasst den Nachweis folgender Kenntnisse:

  • Atmung und Blutkreislauf
  • Gefahren am und im Wasser
  • Hilfe bei Bade-, Boots- und Eisunfällen (Selbst- und Fremdrettung)
  • Vermeidung von Umklammerungen
  • Hilfe bei Verletzungen und Ertrinkungsunfällen, Hitze- und Kälteschäden
  • Aufgaben des ASB
DRSA Silber

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft im ASB
  • Nachweis eines Erste-Hilfe-Lehrgangs (nicht älter als 2 Jahre)
  • Mindestalter 14 Jahre
  • ärztliche Untersuchung empfohlen

Prüfkriterien

Praktische Prüfung

  • 400 m Schwimmen in höchstens 15 Minuten, davon 50m Kraulschwimmen, 150m Brustschwimmen und 200m Schwimmen in Rückenlage mit Grätschwung ohne Armtätigkeit
  • 300m Schwimmen in Kleidung in höchstens 12 Minuten, anschließend im Wasser entkleiden
  • Sprung aus 3m Höhe
  • 25m Streckentauchen
  • dreimal Tieftauchen von der Wasseroberfläche, zweimal kopfwärts und einmal fußwärts, innerhalb von 3 Minuten mit dreimaligem Heraufholen eines 5-kg-Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes (Wassertiefe zwischen 3 und 5m)
  • 50m Transportschwimmen: Schieben oder Ziehen in höchstens 1:30 Minuten
  • Fertigkeiten zur Vermeidung von Umklammerungen sowie zur Befreiung aus Halsumklammerung von hinten und Halswürgegriff von hinten
  • 50m Schleppen in höchstens 4 Minuten, beide Partner in Kleidung, je eine Hälfte der Strecke mit Kopf- oder Achselgriff und einem Fesselschleppgriff (Standard-Fesselschleppgriff oder Seemannsgriff)
  • Durchführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
  • Kombinierte Übung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist:
    • 20m Anschwimmen in Bauchlage
    • Abtauchen auf 3 bis 5m Tiefe, Heraufholen eines 5-kg-Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen
    • Lösen aus einer Umklammerung durch einen Befreiungsgriff
    • 25m Schleppen
    • Anlandbringen des Geretteten
  • 3 Minuten Vorführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)

Theoretische Prüfung

Die theoretische Prüfung umfasst den Nachweis folgender Kenntnisse:

  • Atmung und Blutkreislauf
  • Gefahren am und im Wasser
  • Hilfe bei Bade-, Boots- und Eisunfällen (Selbst- und Fremdrettung)
  • Vermeidung von Umklammerungen
  • Erste Hilfe
  • Rechte und Pflichten bei Hilfeleistungen
  • Rettungsgeräte
  • Aufgaben und Tätigkeiten des ASB
DRSA Gold

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft im ASB
  • DRSA Silber
  • Nachweis eines Erste-Hilfe-Lehrgangs (nicht älter als 2 Jahre)
  • Mindestalter 16 Jahre
  • ärztliche Untersuchung empfohlen

 Prüfkriterien

Praktische Prüfung

  • 300 m Flossenschwimmen in höchstens 6 Minuten, davon 250m in Bauch- oder Seitlage und 50m Schleppen, Partner in Kleidung (Kopf- oder Achselgriff)
  • 300m Schwimmen in Kleidung in höchstens 9 Minuten, anschließend im Wasser entkleiden
  • 100m Schwimmen in höchstens 1:40 Minuten
  • 30m Streckentauchen, dabei von 10 kleinen Ringen oder Tellern, die auf einer Strecke von 20m in einer höchstens 2m breiten Gasse verteilt sind, mindestens 8 Stück aufsammeln
  • dreimal Tieftauchen in Kleidung innerhalb von 3 Minuten; das erste Mal mit einem Kopfsprung, anschließend je einmal kopf- und fußwärts von der Wasseroberfläche mit gleichzeitigem Heraufholen von jeweils zwei 5-kg-Tauchringen oder gleichartigen Gegenständen, die etwa 3m voneinander entfernt liegen (Wassertiefe zwischen 3 und 5m)
  • 50m Transportschwimmen, beide Partner in Kleidung: Schieben oder Ziehen in höchstens 1:30 Minuten
  • Fertigkeiten zur Vermeidung von Umklammerungen sowie zur Befreiung aus Halsumklammerung von hinten und Halswürgegriff von hinten
  • Kombinierte Übung (beide Partner in Kleidung), die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist:
    • 25m Anschwimmen in höchstens 30 Sekunden
    • Abtauchen auf 3 bis 5m Tiefe und Heraufholen eines 5-kg-Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen
    • Lösen aus einer Umklammerung durch einen Befreiungsgriff
    • 25m Schleppen in höchstens 60 Sekunden mit einem Fesselschleppgriff
    • Anlandbringen des Geretteten
    • 3 Minuten Vorführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
  • Handhabung folgender Rettungsgeräte:
    • Retten mit einem Rettungsball mit Leine: Zielwerfen in einem Sektor mit 3m Öffnung in 12m Entfernung: 6 Würfe innerhalb von 5 Minuten, davon 4 Treffer
    • Retten mit Rettungsgurt und Leine (als Schwimmer und Leinenführer)
  • Handhabung gebräuchlicher Hilfsmittel zur Wiederbelebung

Theoretische Prüfung

Die theoretische Prüfung umfasst den Nachweis folgender Kenntnisse:

  • Wiederbelebungsmethoden
  • Vermeidung von Umklammerungen
  • Erste Hilfe
  • Der ASB: Organisation, Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung des Wasserrettungsdienstes

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Funk

Innerhalb des ASB-Wasserrettungsdienstes erfolgt die Kommunikation per Funk. Bereits um 9 Uhr -zum Dienstbeginn- wird gefunkt: die morgendliche Abfrage der Anzahl und Qualifikation der Einsatzkräfte erfolgt. Aber auch tagsüber verständigen sich die Leitstelle und die Stationen per Funk. Hierbei werden beispielsweise Einsatzaufträge gegeben und über Kontrollfahrten der Boote informiert. Der Funklehrgang umfasst eine 15 stündige Ausbildung mit anschließender Prüfung der erworbenen Kenntnisse.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre

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Sanitätshelferlehrgang (SHL) / Sanitätsdienstlehrgang (SDL)

Neben der grundsätzlichen Erste-Hilfe-Ausbildung, welche den Grundstein für alle Samariter_innen bildet und die Voraussetzung für die Mitarbeit im ASB darstellt, kann ein zusätzlicher Lehrgang im Sanitätsdienst erworben werden. Dieser stellt wiederum die Voraussetzung für einige höhere Qualifikationen (z.B. Bootsführer) dar.

SHL

Im SHL werden den Teilnehmern erweiterte Erste-Hilfe-Maßnahmen gelehrt und es erfolgt eine Schulung im Umgang mit medizinischen Hilfsmitteln.  Der SHL umfasst 36 Stunden und schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab. Der Erwerb des SHL’s befähigt den Absolventen zur Absicherung von Großveranstaltungen  (z.B. Spiele des FC Union, Konzerte).

Voraussetzungen

  • Nachweis eines Erste-Hilfe-Lehrgangs (nicht älter als 2 Jahre)
  • Mindestalter 16 Jahre (mit Einverständnis eines Erziehungsberechtigten)
SDL

Im darauf aufbauenden SDL werden neben weiteren Erste-Hilfe-Maßnahmen außerdem Notfall-Medikamente gelehrt und über Einsatzsituationen mit dem Krankentransportwagen informiert. Dieser Lehrgang unterrichtet Methoden der Teamarbeit im Einsatz und befähigt die Teilnehmer dazu, dem Notarzt im Einsatzfall zu assistieren. Hierbei werden z.B. die Vorbereitung von Injektionen und das Ausfüllen der Einsatzdokumentation erlernt. Der SDL umfasst weitere 18 Stunden und schließt ebenfalls mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab.

Voraussetzungen

  • Nachweis eines SHL (nicht älter als 1 Jahr)
  • Mindestalter 16 Jahre (mit Einverständnis eines Erziehungsberechtigten)

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Wachleiter (WL)

Der Dienstbetrieb auf den ASB-Wasserrettungsstationen wird durch einen Wachleiter (WL) überwacht und koordiniert. Der WL ist unter anderem für die Erstellung der Tagesdienstpläne, für die Gestaltung des Dienstablaufes und für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zuständig. Die Kompetenzen des Wachdienstleiters können innerhalb einer 3-tägigen Fortbildung erworben werden.

Voraussetzung

  • aktive Mitgliedschaft im ASB

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Bootsführer

Bei der Wasserrettung darf eines nicht fehlen: ein Rettungsboot. Unsere Boote dürfen nur von speziell ausgebildetem Personal gefahren werden. Der Grund dafür liegt klar auf der Hand. Der Bootsführer ist nicht nur für das Boot, sondern auch für seine Besatzung zuständig. Er muss in der Lage sein, sein Boot bei jeder Wetter- und Einsatzlage sicher zu führen und seine Mannschaft zu koordinieren. Um die Ausbildung zum Bootsführer aufnehmen zu können, müssen die Anwärter verschiedene Voraussetzungen erfüllen:

  • aktive Mitgliedschaft im ASB
  • DRSA Silber oder Gold
  • SHL/SDL
  • Abgeschlossener Funklehrgang
  • Mindestalter zur Prüfung: 18 Jahre

Die Ausbildungsdauer ist von den aktiven Dienststunden und dem persönlichen Geschick der angehenden Bootsführer abhängig. Einmal jährlich richtet der ASB-Wasserrettungsdienst eine Ausbildungsfahrt aus, bei der die so genannten Hilfsbootsführer (HB) mit Hilfe von simulierten Einsatzszenarien ihre Kompetenzen testen und erweitern können. Die Ausbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen, in der Die Prüflinge ihre Kenntnisse über theoretische Grundlagen sowie Orts- und Streckenkunde und die Fähigkeit der sicheren Bootsführung inklusive Fahrmanövern nachweisen müssen.

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Rettungstaucher

Bei der Suche nach vermissten Gegenständen oder Personen im Wasser kommen unsere speziell ausgebildeten Rettungstaucher zum Einsatz. Weiterhin sichern sie Veranstaltungen aus dem Wasser heraus ab. Die anspruchsvolle Ausbildung zum Rettungstaucher vermittelt theoretische Kenntnisse aus den Bereichen Medizin, Recht, Physik und Gerätekunde. In der praktischen Ausbildung wird das sichere Tauchen mit und ohne Gerät erlernt und mit Hilfe von Übungen (wie z.B. Suchaufgaben) gefestigt. Die Ausbildung zum Rettungstaucher erfolgt individuell und variiert in der Dauer je nach Zeitkapazität und Motivation des jeweiligen Anwärters.

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft im ASB
  • aktive Mitarbeit im ASB Wasserrettungsdienst
  • DRSA Silber
  • SHL/SDL
  • Tauchtauglichkeits-Nachweis
  • Mindestalter 18 Jahre vor Ausbildungsantritt

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Signalmann

Der Signalmann übernimmt die verantwortungsvolle Aufgabe, den Taucher im Wasser abzusichern. In der 24 stündigen Ausbildung werden neben grundsätzlichen Prinzipien wie Knotenkunde auch Methoden der Signalübermittlungen über die Sicherungsleine des Tauchers vermittelt. Taucher und Signalmann müssen einander blind vertrauen können. Die Ausbildung zum Signalmann erfordert folgende Voraussetzungen:

  • Mitgliedschaft im ASB
  • aktive Mitarbeit im ASB Wasserrettungsdienst
  • DRSA Silber
  • SHL/SDL
  • gesundheitliche Eignung
  • Mindestalter 18 Jahre vor Ausbildungsantritt

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Ausbilder Schwimmen/Retten (ASR)

Der Lehrgang „Ausbilder Schwimmen/Retten“ richtet sich an Personen, welche die Tätigkeit als Lehrausbilder im Bereich Rettungsschwimmen ausüben möchten. Zu den Aufgaben gehört die Vermittlung von theoretischen und praktischen Kenntnissen im Bereich Rettungsschwimmen – an Land und im Wasser.

Die Fortbildung des sogenannten „Trainerscheins“ wird im Bildungswerk des ASB Köln durchgeführt und umfasst 75 Stunden.

Voraussetzungen

  • DRSA Silber
  • SHL
  • je eine Hospitation bei einem Lehrgang Anfangsschwimmen und einem Lehrgang Rettungsschwimmen
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • ärztliche Untersuchung empfohlen

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A1 Ausbildung

Wer seine Stärken im Bereich des Sanitätsdienstes anbringen möchte, hat im ASB die Möglichkeit sich zum sogenannten A1-Ausbilder weiterzubilden. Hierbei werden in 48 Stunden Kenntnisse im Bereich Sanitätsdienst und lebensrettende Sofortmaßnahmen vermittelt, welche anschließend mit pädagogischen Kompetenzen vernetzt werden. Die Qualifikation des A1-Ausbilders befähigt zur eigenständigen Durchführung der Erste-Hilfe-Grundkurse und Erste-Hilfe-Fortbildungen.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • SHL (nicht älter als 2 Jahre)
  • mehrere Hospitationen bei Erste-Hilfe-Kursen und Betreuung durch einen „Mentor”

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weitere Fortbildungsmöglichkeiten im ASB

Weiterhin besteht die Möglichkeit, ASB-Fortbildungen außerhalb des Wasserrettungsdienstes in Anspruch zu nehmen. Der ASB Köln bietet in seinem angeschlossenen Bildungszentrum zahlreiche Fortbildungen aus den Bereichen Pflege und Betreuung, Rettungsdienst und  Katastrophenschutz an. Für weitere  Informationen zum „ASB Seminarprogramm“ klicken Sie bitte folgenden Link:

ASB Seminarprogramm